Ab wann ist man schwerbeschädigt

Die rechtliche Definition der Schwerbehinderung knüpft in Deutschland primär an den Grad der Behinderung, abgekürzt GdB, an 1 Als schwerbehindert gilt man nach § 2 Abs 2 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn der festgestellte GdB mindestens 50 beträgt 3 Dieser Schwellenwert von fünfzig markiert die gesetzlich festgelegte Grenze für den Zugang zu speziellen Schutzrechten und Nachteilsausgleichen 4 Der Grad der Behinderung beschreibt dabei die Minderung der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen, die nicht nur vorübergehend ist 5 Die Feststellung des GdB erfolgt ausschließlich auf Antrag des Betroffenen durch die zuständigen Versorgungsämter der jeweiligen Bundesländer 6 Liegt der ermittelte GdB unter 50, spricht man lediglich von einer allgemeinen Behinderung oder einer Gleichstellung, jedoch nicht von Schwerbehinderung 7 Für die Bewertung der Funktionsstörungen dient die offizielle Versorgungsmedizin-Verordnung als verbindliche Richtlinie 8 Nur mit einem GdB ab 50 hat die Person Anspruch auf den offiziellen Schwerbehindertenausweis, der die Anerkennung dokumentiert 9 Dies berechtigt unter anderem zu einem besonderen Kündigungsschutz sowie zu zusätzlichen Urlaubstagen im Arbeitsleben 10 Kriterien für schwere Beschädigung Der Grad der Behinderung () beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. kann zwischen 20 und variieren. Er wird in Zehnerschritten gestaffelt. 11