1 arbeitskraft im markt zulässig oder nicht

Die Frage nach der Zulässigkeit einer einzelnen Arbeitskraft im freien Markt berührt fundamentale Prinzipien des Wettbewerbsrechts und der Arbeitsökonomie 1 Grundsätzlich fördert die Marktwirtschaft eine breite Diversifizierung von Anbietern, um Monopole und exklusive Abhängigkeiten zu verhindern 2 In hochspezialisierten Nischen oder bei einzigartigen Qualifikationen kann jedoch faktisch eine quasi-monopolistische Stellung einzelner Akteure entstehen 3 Das Kartellrecht adressiert primär Unternehmenszusammenschlüsse und greift nur bedingt in die individuelle Gestaltung von Arbeitsverhältnissen ein 4 Die kritische Beurteilung der Zulässigkeit erfolgt daher meist anhand der potenziellen marktbeherrschenden Wirkung dieser einzelnen Arbeitskraft auf das Gesamtsystem 5 Ökonomisch gesehen ist die Einzigartigkeit einer Ressource zwar wertvoll, birgt aber das Risiko missbräuchlicher Preissetzungsmacht oder Leistungskonditionen 6 Arbeitsrechtliche Bestimmungen bieten Schutzmechanismen für Arbeitnehmer, selbst wenn deren spezifische Leistung schwer ersetzbar ist 7 Vertragliche Regelungen, wie etwa nachvertragliche Wettbewerbsverbote, dienen dazu, den Konflikt zwischen Einzigartigkeit und Wettbewerbsfreiheit zu entschärfen 8 Die Zulässigkeit hängt somit nicht von der Singularität der Arbeitskraft ab, sondern von der theoretischen Zugänglichkeit des Marktes für Substituten 9 Eine einzelne Arbeitskraft ist legitim, solange keine unlautere Behinderung des Wettbewerbs oder eine juristisch relevante Marktbeherrschung im Sinne des Gesetzes vorliegt 10 Grenzen der Zulässigkeit von Arbeitskraft im Markt Der Arbeitsmarkt setzt Menschen voraus, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Produktionsmitteln (Boden und Kapital) sichern können und deswegen gezwungen sind, ihre Arbeitskraft an die Eigentümer der Produktionsmittel zu verkaufen (siehe Lohnarbeit in der marxistischen Theorie). 11