Ab wann hat ein arbeitnehmer anspruch auf lohnfortzahlung

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist primär im deutschen Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt 1 Ein Arbeitnehmer erwirbt diesen gesetzlichen Anspruch grundsätzlich erst nach Erfüllung einer vorgeschriebenen Wartezeit 2 Diese Wartezeit beträgt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes vier Wochen, gerechnet ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses 3 Das bedeutet, das Arbeitsverhältnis muss vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mindestens 28 Kalendertage ununterbrochen bestanden haben 4 Tritt die Erkrankung vor Ablauf dieser vier Wochen ein, besteht zunächst kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber 5 Voraussetzung für den Beginn der Lohnfortzahlung ist stets eine unverschuldete und durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit 6 Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich angezeigt und bei längerer Dauer durch ein ärztliches Attest belegt werden 7 Der Anspruch beginnt an dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, sofern die Wartezeit erfüllt ist 8 Bei Wiedererkrankung an derselben Ursache beginnt die Sechs-Wochen-Frist nur dann neu, wenn zwischen den Erkrankungen sechs Monate liegen 9 Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt somit frühestens nach vier Wochen Beschäftigungsdauer und endet nach maximal sechs Wochen 10 Lohnfortzahlung: Beginn und Dauer des Anspruchs Ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter hat Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen, und wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, das bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt werden kann. 12