39 stunden woche öffentlicher dienst ost

Die 39-Stunden-Woche prägt seit Langem die Arbeitszeitregelungen für zahlreiche Beschäftigte im öffentlichen Dienst Ostdeutschlands 1 Ihre Einführung nach der Wiedervereinigung war Teil eines umfassenden Angleichungsprozesses der Lebens- und Arbeitsbedingungen 2 Im Vergleich zu den teils kürzeren Wochenarbeitszeiten im Westen, beispielsweise 38,5 Stunden, stellt dies eine fortbestehende Disparität dar 3 Diese Regelung betrifft Angestellte und Beamte in verschiedenen Bereichen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen 4 Sie führte oft zu Diskussionen über die Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen und die gerechte Verteilung der Arbeitslast 5 Gewerkschaften fordern seit Jahren eine schrittweise Absenkung auf das Niveau der westdeutschen Tarifverträge 6 Eine solche Arbeitszeitverkürzung würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Osten erheblich steigern 7 Allerdings sind damit erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte verbunden 8 Die Beibehaltung der 39-Stunden-Woche wird von vielen als Relikt der Nachwendezeit empfunden, das der Angleichung entgegensteht 9 Somit bleibt die Arbeitszeit im ostdeutschen öffentlichen Dienst ein zentraler Punkt aktueller tarifpolitischer Debatten 10 Neue Arbeitszeitmodelle: 39 Stunden Woche für öffentliche Dienste im Osten Bund Für die Beschäftigten des Bundes gilt seit Oktober einheitlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden. Eine Ost-West-Differenzierung gibt es nicht mehr. VKA Bei der VKA wurde bei Einführung des TVöD an der aus dem BAT/BAT-O bekannten Differenzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. 11 Implementierung der 39-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst Ost: Erfahrungsberichte Januar auf durch­schnitt­lich 39,0 Stunden wöchent­lich abge­senkt. Für die kom­mu­nalen Kran­ken­häuser gilt eine Son­der­re­ge­lung. Hier wird die im Tarif­ge­biet West gel­tende Arbeits­zeit von durch­schnitt­lich 38,5 Stunden wöchent­lich in drei Schritten erreicht; begin­nend ab dem 1. 12