Abriss garage bayern Der geplante Abriss einer Garage in Bayern erfordert eine sorgfältige Beachtung der lokalen Bauvorschriften und behördlichen Auflagen 1 Oftmals ist für den Rückbau nicht nur eine Anzeige, sondern eine förmliche Abbruchgenehmigung beim zuständigen Landratsamt notwendig 2 Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt präzise, welche baulichen Anlagen als genehmigungsfrei eingestuft werden können 3 Besondere Aufmerksamkeit muss der korrekten Entsorgung des anfallenden Bauschutts und potenzieller Schadstoffe wie Asbest gewidmet werden 4 Hierbei sind die strengen bayerischen Richtlinien zur Abfallwirtschaft und zum Umweltschutz strikt einzuhalten, was eine lückenlose Dokumentation erfordert 5 Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten sollte zudem eine detaillierte statische Beurteilung erfolgen, um die Sicherheit umliegender Gebäude zu gewährleisten 6 Viele Eigentümer in Bayern beauftragen spezialisierte Abbruchunternehmen, um Haftungsrisiken und eine fachgerechte Durchführung zu sichern 7 Die Kosten für den Abriss variieren stark in Abhängigkeit von der Größe der Garage, den verwendeten Baumaterialien und der Zugänglichkeit der Baustelle 8 Nach der vollständigen Beseitigung der Garage muss die Fläche ordnungsgemäß geräumt und die behördliche Abnahme dokumentiert werden 9 Nur durch dieses professionelle und regelkonforme Vorgehen wird der rechtssichere Zustand nach dem Abriss in Bayern gewährleistet 10 Der Abrissprozess einer Garage in Bayern verständlich erklärt Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen. 1. Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m 3, außer im Außenbereich, Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m 2, außer im Außenbereich. 12