Abrechnung für mieter darf man elementarversicherung von haus umlegen

Die Frage der Umlagefähigkeit einer Elementarversicherung auf Mieter ist primär durch die Regelungen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und den individuellen Mietvertrag bestimmt 1 Grundsätzlich gehören die Kosten für Gebäudeversicherungen zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr 2 13 der BetrKV 3 Die Elementarversicherung stellt eine Erweiterung der klassischen Wohngebäudeversicherung dar, welche spezifische Risiken wie Überschwemmungen, Rückstau oder Erdbeben abdeckt 4 Für die wirksame Umlage dieser Kosten muss im Mietvertrag eine klare und explizite Vereinbarung über die Übernahme der Versicherungskosten getroffen sein 5 Eine bloß pauschale Klausel über sonstige Betriebskosten genügt für die Elementarversicherung oft nicht der Anforderung der Bestimmtheit 6 Gerichtlich wird die Notwendigkeit der Elementarversicherung in Risikogebieten zur Sicherung der Bausubstanz meist anerkannt 7 Vermieter müssen bei der Abrechnung sicherstellen, dass nur die tatsächlich anfallenden und notwendigen Beiträge umgelegt werden 8 Der Mieter hat zudem das Recht, die Angemessenheit der Prämienhöhe zu prüfen, insbesondere bei sehr hohen Beiträgen 9 Sind die Kosten verhältnismäßig und im Vertrag vereinbart, ist die Umlage dieser speziellen Versicherungsbeiträge zulässig 10 Die Bedeutung der Elementarversicherung für Mieter die Kosten der Glasversicherung, die Kosten der Versicherung des Öltanks und des Aufzugs. Beim Abschluss der sogenannten Elementarschadensversicherung, also der Erdbeben- oder Hochwasserversicherung etc., muss in besonderem Maße das Wirtschaftlichkeitsgebot des § BGB beachtet werden. 11