1 kann die wohngeldstelle mir elterngeld nachzahlung anrechnen

Die Anrechnung einer Elterngeld Nachzahlung durch die Wohngeldstelle richtet sich primär nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes 1 Grundsätzlich stellt das Elterngeld eine Einkommensart dar, die bei der Berechnung des Wohngeldes relevant ist und angerechnet werden muss 2 Bei einer Nachzahlung entsteht jedoch die komplexe Frage der zeitlichen Zuordnung der einmalig zufließenden Gelder 3 Das Wohngeldrecht folgt dem Zuflussprinzip, wonach das Einkommen in dem Monat berücksichtigt wird, in dem es tatsächlich zur Verfügung steht 4 Eine hohe Einmalzahlung kann das monatliche Gesamteinkommen im Zuflussmonat beträchtlich erhöhen und somit die Wohngeldberechtigung vorübergehend gefährden 5 Oftmals wird geprüft, inwiefern die Nachzahlung sich auf einen bereits abgeschlossenen oder künftigen Bewilligungszeitraum bezieht 6 Große Nachzahlungen, die für mehrere Monate bestimmt sind, können nach den Verwaltungsvorschriften zur Wohngeldberechnung aufgeteilt werden 7 Ziel dieser Aufteilung ist es, eine plötzliche und unverhältnismäßige Kürzung der Leistung zu verhindern 8 Die Wohngeldstelle muss die genauen Zeiträume und die Höhe des nachgezahlten Elterngeldes für die korrekte Kalkulation berücksichtigen 9 Daher ist der Empfänger verpflichtet, die Nachzahlung unverzüglich anzuzeigen und alle relevanten Bescheide vorzulegen 10 Wie Elterngeld Nachzahlung vom Wohngeld beeinflusst wird Die Elterngeldstelle rechnet dir die Zeit nach der Geburt, in denen du Mutterschaftsgeld bekommst, auf die 12 bzw. 14 Monate Anspruch an. Das Mutterschaftsgeld ist in den meisten Fällen höher als das Elterngeld, somit erhältst du in diesen 2 Monaten effektiv kein Elterngeld. 12