Abschlagsrechnung bauunternehmen buchen Eine Abschlagsrechnung ermöglicht Bauunternehmen, Teilleistungen bereits während der Bauphase abzurechnen und zu vereinnahmen 1 Gemäß den Regelungen der VOB/B oder des BGB ist die Erstellung von Abschlagsrechnungen bei Bauleistungen üblich und rechtlich verankert 2 Die Buchung einer Abschlagsrechnung erfolgt seitens des Bauunternehmens als Forderung für erbrachte und noch nicht vollständig bezahlte Leistungen 3 Typischerweise wird der Nettobetrag auf einem Ertragskonto für Bauleistungen im Haben erfasst, während das entsprechende Forderungskonto im Soll angesprochen wird 4 Die Umsatzsteuer auf die Abschlagsrechnung muss vom Bauunternehmen korrekt ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden 5 Hierfür wird ein Umsatzsteuerverrechnungskonto oder direkt das Konto "Umsatzsteuer" verwendet, das ebenfalls im Haben erhöht wird 6 Beim Zahlungseingang wird das Bankkonto im Soll und das Forderungskonto im Haben bebucht, wodurch die offene Forderung ausgeglichen wird 7 Diese Teilrechnungen verbessern die Liquidität des Bauunternehmens erheblich und decken laufende Material- und Personalkosten 8 Jede verbuchte Abschlagszahlung mindert den noch offenen Rechnungsbetrag, der schließlich in der Schlussrechnung ausgewiesen wird 9 Die korrekte und zeitnahe Buchung von Abschlagsrechnungen ist essenziell für eine transparente Finanzübersicht und die Einhaltung steuerlicher Pflichten 10 Steuerliche Aspekte bei der Buchung von Bauabschlagsrechnungen Der BFH hat entschieden, dass eine Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Erteilung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem ein Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsteht. § 8. 11