Abschlagsrechnung bauunternehmen buchen

Eine Abschlagsrechnung ermöglicht Bauunternehmen, Teilleistungen bereits während der Bauphase abzurechnen und zu vereinnahmen 1 Gemäß den Regelungen der VOB/B oder des BGB ist die Erstellung von Abschlagsrechnungen bei Bauleistungen üblich und rechtlich verankert 2 Die Buchung einer Abschlagsrechnung erfolgt seitens des Bauunternehmens als Forderung für erbrachte und noch nicht vollständig bezahlte Leistungen 3 Typischerweise wird der Nettobetrag auf einem Ertragskonto für Bauleistungen im Haben erfasst, während das entsprechende Forderungskonto im Soll angesprochen wird 4 Die Umsatzsteuer auf die Abschlagsrechnung muss vom Bauunternehmen korrekt ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden 5 Hierfür wird ein Umsatzsteuerverrechnungskonto oder direkt das Konto "Umsatzsteuer" verwendet, das ebenfalls im Haben erhöht wird 6 Beim Zahlungseingang wird das Bankkonto im Soll und das Forderungskonto im Haben bebucht, wodurch die offene Forderung ausgeglichen wird 7 Diese Teilrechnungen verbessern die Liquidität des Bauunternehmens erheblich und decken laufende Material- und Personalkosten 8 Jede verbuchte Abschlagszahlung mindert den noch offenen Rechnungsbetrag, der schließlich in der Schlussrechnung ausgewiesen wird 9 Die korrekte und zeitnahe Buchung von Abschlagsrechnungen ist essenziell für eine transparente Finanzübersicht und die Einhaltung steuerlicher Pflichten 10 Steuerliche Aspekte bei der Buchung von Bauabschlagsrechnungen Der BFH hat ent­schieden, dass eine Gewinn­rea­li­sie­rung bei Pla­nungs­leis­tungen eines Inge­nieurs nicht erst mit der Abnahme oder Ertei­lung der Hono­rar­schluss­rech­nung ein­tritt, sondern bereits in dem Zeit­punkt, in dem ein Anspruch auf Abschlags­zah­lung nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. für Archi­tekten und Inge­nieure (HOAI) ent­steht. § 8. 11