Abgabefrist lohnsteuer 2019

Die Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung des Veranlagungsjahres 2019 betraf primär das darauffolgende Kalenderjahr 2020 1 Ursprünglich war für Steuerpflichtige ohne steuerliche Vertretung der 31 2 Juli 2020 als Stichtag festgesetzt worden 3 Aufgrund der massiven Auswirkungen der beginnenden Corona-Pandemie sah sich der Gesetzgeber jedoch gezwungen, diese Standardfristen anzupassen 4 Im Zuge der ersten steuerlichen Erleichterungspakete wurden spezifische Verlängerungen für die Einreichung der Erklärungen gewährt 5 Für nicht beratene Fälle wurde die Frist für die Lohnsteuer 2019 offiziell auf den 31 6 Oktober 2020 ausgedehnt 7 Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragten, profitierten von nochmals deutlich längeren Zeiträumen 8 Für diese Gruppe verlängerte sich die Abgabefrist für die Erklärung 2019 sogar bis zum 31 9 März 2021 10 Lohnsteuer 2019: Verpasste Abgabefrist - Konsequenzen und Lösungen Abga­be­fristen für die Steu­er­erklä­rungen 20News Über­sicht Haufe Online Redak­tion Bild: Welln­hofer Designs Auf­grund der Corona-Pan­demie wurden die Abga­be­fristen für Steu­er­erklä­rungen der VZ 20ver­län­gert. Ab VZ gelten wieder die regu­lären Fristen. 11