Abgabefrist lohnsteuer 2019 Die Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung des Veranlagungsjahres 2019 betraf primär das darauffolgende Kalenderjahr 2020 1 Ursprünglich war für Steuerpflichtige ohne steuerliche Vertretung der 31 2 Juli 2020 als Stichtag festgesetzt worden 3 Aufgrund der massiven Auswirkungen der beginnenden Corona-Pandemie sah sich der Gesetzgeber jedoch gezwungen, diese Standardfristen anzupassen 4 Im Zuge der ersten steuerlichen Erleichterungspakete wurden spezifische Verlängerungen für die Einreichung der Erklärungen gewährt 5 Für nicht beratene Fälle wurde die Frist für die Lohnsteuer 2019 offiziell auf den 31 6 Oktober 2020 ausgedehnt 7 Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragten, profitierten von nochmals deutlich längeren Zeiträumen 8 Für diese Gruppe verlängerte sich die Abgabefrist für die Erklärung 2019 sogar bis zum 31 9 März 2021 10 Lohnsteuer 2019: Verpasste Abgabefrist - Konsequenzen und Lösungen Abgabefristen für die Steuererklärungen 20News Übersicht Haufe Online Redaktion Bild: Wellnhofer Designs Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen der VZ 20verlängert. Ab VZ gelten wieder die regulären Fristen. 11